Donnerstag, 7. März 2013

BWL – Gemeinkosten

Gemeinkosten sind Kosten die nicht direkt einem Produkt zugerechnet werden können.

Unter Gemeinkosten versteht man z.B.:

  • Verwaltungskosten
  • Gehalt des Geschäftsführers
  • Vertriebskosten
  • Energiekosten
  • Abschreibungen
  • Versicherungen

Die Gemeinkosten sind später wichtig um den BAB (Betriebsabrechnungsbogen) zu erstellen. In diesem werden die Gemeinkosten auf die verschiedenen Kostenstellen umgelagert.

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